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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

Die auftraggebende Person verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Die nachfolgenden AGB gelten für alle erteilten Aufträge zwischen

‚glanzmomente by patrizia‘, Inhaberin Patrizia Plath und der auftraggebenden Person.

 

Allgemeines

Gegenstand des Auftrags ist die Tätigkeit der Makeup Artistin zum vertraglich vereinbarten Zweck. Ein Vertragsverhältnis besteht ausschließlich zwischen der Makeup Artistin und der auftraggebenden Person über die gebuchte Zeit. Der Rechnungsbetrag ist nach Rechnungsstellung, wenn nicht anders auf der Rechnung vermerkt, innerhalb von 14 Tagen vor dem gebuchten Termin zu zahlen. Skonto wird nicht gewährt.

 

Zustandekommen eines Vertrages

Eine Buchung kann telefonisch, per Mail oder über das Kontaktformular erfolgen.

Hat die auftraggebende Person das Angebot schriftlich (per Mail) akzeptiert, so gilt der Auftrag als geschlossen. Der Auftrag kann innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Auftragsbestätigung ohne Angabe eines Grundes von der auftraggebenden Person kostenfrei storniert werden. Die Makeup Artistin kann jedoch jederzeit, ohne Angabe von Gründen, von einem vereinbarten Vertrag zurücktreten.

 

Optionen

Optionen sind Reservierungen für die Tätigkeit der Makeup Artistin zu einem festgelegten Termin. Die auftraggebende Person hat 3 Tage Zeit, dieses anzunehmen. Die Option verfällt nach Ablauf der 3 Tage sofort, wenn eine Festbuchung durch eine dritte Person möglich ist und der optionierte Termin auch nach Rückfrage bei der auftraggebenden Person, mit der die Option vereinbart wurde, nicht zu einer festen Buchung führt.

 

Festbuchung

Eine Festbuchung stellt eine für die auftraggebende Person und der Makeup Artistin verbindliche Auftragserteilung dar. Im Falle einer Festbuchung steht der Makeup Artistin das vereinbarte Honorar auch dann in voller Höhe zu, wenn der Auftrag aus Gründen, die die Makeup Artistin nicht zu vertreten hat oder nicht im vereinbarten Umfang durchgeführt wird und dies nicht mindestens 3 Werktage vor dem vereinbarten Termin schriftlich mitgeteilt wurde. 

 

Fremd- und Nebenkosten

Wird der ursprünglich erteilte Auftrag erweitert, ist die Makeup Artistin berechtigt, zusätzlich von ihr erbrachte Tätigkeit sowie entstandene Fremd- und Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen. Dabei wird die Abrechnung nach Stundensatz in Anrechnung gebracht. Dies gilt ebenso bei Überschreiten der vereinbarten Produktionszeit, die von der Makeup Artistin nicht zu vertreten ist.

 

Arbeitszeit

Die Arbeitszeit beginnt bei Eintreffen von der Makeup Artistin am vereinbarten Arbeitsort zur vereinbarten Zeit. Vorbereitungs- und Nachbereitungszeit zählen zur Arbeitszeit. Bei Ganztagsbuchungen muss der Makeup Artistin eine gesetzliche Pause eingeräumt werden.

Die Makeup Artistin kann für die angebotenen Dienstleistungen für halbe Tage (4 Stunden) oder ganze Tage (8 Stunden) gebucht bzw. optioniert werden. Es werden daher Dienstleistungs-, Tages- oder Halbtageshonorare vereinbart. Im Falle der Vereinbarung von Tages- oder Halbtageshonorare werden für Arbeitszeiten, die über den gebuchten Zeitraum hinausgehen, die zusätzlich anfallende Arbeitszeit nach Stunden berechnet. Der Stundensatz beträgt umgerechnet 1/8 des vereinbarten Tagessatzes beziehungsweise 1/4 des Halbtagessatzes.

 

Anreise

Ist bei Inlandsreisen eine Anreise am Vortag erforderlich oder dauert eine Reise zum und vom Produktionsort pro Tag mehr als 4 Stunden oder liegt der Produktionsort außerhalb Deutschlands, so werden Reisetage, falls nicht anders abgesprochen, nach zeitlichem Aufwand berechnet.

 

Fahrtkosten

Die Fahrtkosten werden ab 10km mit 0,50€ pro km berechnet, ausgehend vom Wohnsitz der Makeup Artistin. Bis 10km sind die Fahrtkosten im jeweiligen Angebot inbegriffen.

Auftragsstornierungen und Ausfallhonorar

Der Auftrag kann innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Auftragsbestätigung ohne Angabe eines Grundes von der auftraggebenden Person kostenfrei storniert werden. Eine Auftragsauflösung ist bei Festbuchungen nur aus wichtigem Grund möglich. Als begonnen gilt ein Auftrag, wenn die Makeup Artistin mit der Ausführung ihrer vertraglich geschuldeten Leistung begonnen hat. Alle bis dahin erbrachten Leistungen werden in Rechnung gestellt bzw. bereits bezahlte einbehalten.

Für den Fall einer Auftragsauflösung seitens der auftraggebenden Person, steht es der Makeup Artistin frei, eine Ausfallentschädigung in folgender Höhe zu berechnen:

100% der vereinbarten Vergütung – bis 7 Tage vor Termin

80% der vereinbarten Vergütung – bis einem Monat vor Termin

60% der vereinbarten Vergütung – ab 2 Tage nach der Probe bis zu einem Monat vor Termin

 

Umbuchung

Bei einer Umbuchung fällt eine Gebühr von 79€ an. Eine Ausnahme besteht bei höherer Gewalt, hier kann das Styling auf einen späteren Termin kostenfrei umgebucht werden.

 

Besonderheiten beim Brautstyling

Probetermin

​Für die Probe wird eine Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamtpreises fällig, welche gleichzeitig das Honorar der Probe darstellt. Die Zahlung ist spätestens eine Woche vor dem Probetermin an die Makeup Artistin zu überweisen.

 

Hochzeitstermin

Die Zahlung für das Styling am Hochzeitstag wird spätestens 14 Tage vor dem Hochzeitstermin fällig und ist an die Makeup Artistin zu überweisen. Alle Preise und gegebenenfalls anfallende sonstige Kosten ergeben sich aus der versendeten Endrechnung.

 

Umbuchung Hochzeit

Wird ein Brautstyling bzw. die Hochzeit verschoben, da die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen (Lockdown, Schließung der Location, Kontaktbeschränkung etc.) oder höhere Gewalt es nicht anders zulassen so besteht die Möglichkeit das Styling auf einen späteren Termin kostenfrei um zu buchen. In diesem Fall wird eine erneute Auftragsbestätigung seitens der Makeup Artistin auf Grundlage der aktuellen Preisliste versendet.

 

Stornierung Hochzeit

Die auftraggebende Person hat binnen 24 Stunden nach dem Probetermin Zeit die Buchung zu stornieren, sofern triftige Gründe für ein Nichtgefallen bestehen. In diesem Fall fallen keine weiteren Kosten (außer die des Probetermins) an. Bei allem über 24 Stunden gelten die normalen Staffelungen. Eine bereits geleistete Zahlung wird nicht erstattet.

 

Ausfall der Leistung
Sollte die Makeup Artistin ihre Tätigkeit aufgrund einer Krankheit oder von ihr nicht zu vertretender Umstände (höhere Gewalt) nicht erbringen können, wird die Makeup Artistin die auftraggebende Person so bald als möglich, spätestens jedoch 24 Stunden vor Termin, in Kenntnis setzten und sich nach besten Kräften bemühen, einen adäquaten Ersatz zu finden. Für eventuell entstehende Zusatzkosten oder möglichen Schaden haftet die Makeup Artistin nicht. Die auftraggebende Person verzichtet auf Schadensersatzforderungen bzw. die Abtretung etwaiger Mehrkosten.

 

Mängelansprüche

Sofern die Dienstleistung mit Mängeln behaftet ist, ist dieses unverzüglich und direkt im Anschluss des entsprechenden Stylings zu melden, um der Makeup Artistin die Möglichkeit einzuräumen, korrigierend und zur Zufriedenheit der auftraggebenden Person einzuwirken. Spätere Beanstandung und Rückforderung des Honorars sind nichtig.

Haftung

Die Makeup Artistin übernimmt keine Haftung für mögliche allergische Reaktionen, die während und nach der Dienstleistung durch die verwendeten Produkte auftreten könnten. Sollten Allergien bekannt sein, wird die Makeup Artistin die Produkte auf diese Inhaltsstoffe prüfen. Weiter übernimmt die Makeup Artistin keine Haftung für einen Schaden am Styling (durch Unwetter oder Ähnliches).

Es wird keine Haftung für Verspätungen oder nicht Erscheinen de Makeup Artistin aufgrund höherer Gewalt übernommen.

 

Verwendung von Bildmaterial

Die auftraggebende Person ist damit einverstanden, dass Fotos von dem Makeup und/oder der Frisur gemacht werden und diese für Werbezwecke zur Veröffentlichung auf der eigenen Homepage und den Social-Media-Kanälen, bis auf Widerruf, genutzt werden können.

 

Namensnennung

Die Makeup Artistin hat Anspruch darauf, bei der Verwendung seines Werkes (einschließlich Testshootings und Editorials) als Urheber genannt zu werden.

 

Salvatorische Klausel

Nebenabreden oder von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Wird eine Bestimmung des Auftrags oder dieser Auftragsbedingungen unwirksam, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen und des Auftrags. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Auftragslücken. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart.

 

Gültigkeit und Gerichtsstand

Die vorliegenden AGB gelten mit Wirkung vom 01.02.2019 bis auf weiteres.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz der Makeup Artistin.

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